KADERBEREICHE und KADERKRITERIEN
Allgemeine
Hinweise zu den Kaderberufungen
Die Berufung von Landeskadern erfolgt durch
den Ausschuss Leistungssport des VBRS M-V e.V.. Sie orientiert sich grundsätzlich
an den im Leistungssportkonzept des VBRS M-V e.V. festgelegten Rahmenkriterien.
Eine internationale Klassifizierung ist notwendig. Ergänzende spezifische
leistungsabhängige Kriterien werden in
Verantwortung der jeweiligen Sportart festgelegt.
Die Berufungen in den Bundeskader erfolgt
durch den Deutschen Behindertensportverband e.V. bzw. im Gehörlosensport durch
den Deutschen Gehörlosen-Sportverband e.V.
Rahmenkriterien
zur Berufung in den Landeskader (D-Kader)
Kriterien für die Berufung in den Bundeskader (A-Kader, B-Kader, C-Kader)
Informationen zu den Berufungskriterien der
Spitzenverbände erhalten Sie unter DBS e.V.:
http://www.dbs-npc.de/leistungssport-kaderkriterien.html
http://www.dg-sv.de/sport_leistungssport.php?styles=standard
Referent Leistungssport
Kopernikusstr. 17a
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