Kader

KADERBEREICHE und KADERKRITERIEN  

Allgemeine Hinweise zu den Kaderberufungen  
Die Berufung von Landeskadern erfolgt durch den Ausschuss Leistungssport des VBRS M-V e.V.. Sie orientiert sich grundsätzlich an den im Leistungssportkonzept des VBRS M-V e.V. festgelegten Rahmenkriterien. Eine internationale Klassifizierung ist notwendig. Ergänzende spezifische leistungsabhängige Kriterien werden  in Verantwortung der jeweiligen Sportart festgelegt.  

Die Berufungen in den Bundeskader erfolgt durch den Deutschen Behindertensportverband e.V. bzw. im Gehörlosensport durch den Deutschen Gehörlosen-Sportverband e.V.   

Rahmenkriterien zur Berufung in den Landeskader (D-Kader)  

  • mindestens 3 bis 5 x Training pro Woche, Wettkampfergebnisse, Lehrgangsteilnahme -          positive Einschätzung des Bundestrainers zur langfristigen Perspektive gemessen am  internationaler Maßstab
  • Einladung zu mindestens zwei Sichtungsmaßnahmen und Kaderlehrgängen des DBS 
  • mindestens acht Punkte nach aktueller Leistungspunkttabelle des Förderkonzeptes (n-4 Norm)
  • Verbleib: 4 – max. 6 Jahre 
  • Erfüllung der leistungsabhängigen Kriterien der jeweiligen Sportart  

Kriterien für die Berufung in den Bundeskader (A-Kader, B-Kader, C-Kader)      

Informationen zu den Berufungskriterien der Spitzenverbände erhalten Sie unter DBS e.V.: 
 http://www.dbs-npc.de/leistungssport-kaderkriterien.html

http://www.dg-sv.de/sport_leistungssport.php?styles=standard    

Tiede, Reno

Referent Leistungssport

 
 

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