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Was ist Rehabilitationssport?

Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX ist ärztlich verordneter Sport, der in den Vereinsgruppen unserer Mitgliedsvereine ausgeführt wird. Unter ärztlicher Betreuung und Anleitung durch speziell geschulte Übungsleiter werden Ausdauer, Koordination, Flexibilität und Kraft mit sportlichen Mitteln und Spielen gefördert. Der Austausch mit Anderen und das Erleben der Gemeinschaft unterstützen und fördern den Rehabilitationsprozess. Rehabilitationssport stärkt die Eigenverantwortung für die Gesundheit, schafft Selbstvertrauen und hilft damit auch psychosoziale Krankheitsfolgen besser zu bewältigen. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit wird das Prinzip des lebenslangen Sporttreibens in unseren Vereinen angestrebt (Deutscher Behinderten-sportverband 2008).

Rehabilitationsziel

Die Ziele des Rehabilitationssports und entsprechen den allgemeinen Regelungen des SGB IX. Es geht vorrangig um die ergänzende Teilhabe von Behinderten, von Behinderten Bedrohten und/oder chronisch kranken Personen am Leben in der Gesellschaft. Diese Finalziel lässt in weitere Modalziele untergliedern:

Einschätzung der eigenen körperlichen (neuen) Leistungsfähigkeit

Schulung der Alltagsmotorik

Verbesserung der Koordination von Alltagsbewegungen

Förderung der Motivation zur Bewegungsaktivität

Förderung und Unterstützung von Eigenaktivitäten und –initiative

Individuelle Förderung jedes Teilnehmers

Berücksichtigung der persönlichen körperlichen, psychischen und sozialen Gegebenheiten und Voraussetzungen

Aufzeigen und Erlernen von Kompensationsmöglichkeiten

Verhinderung von möglichen Sekundärschäden

Verbesserung des Selbstwertgefühles und Selbstwertbewusstseins

Hilfen zur Selbsthilfe

Vermitteln und Bewusstmachen von Erfolgserlebnissen im Sport

Beitrag zum Wohlbefinden und zur Gesundheit

Verbessern der Lebensqualität

Motivation zum lebenslangen Sporttreiben

Welche Kostenträger genehmigen Rehasport?

Generell können alle Rehabilitationsträger den Rehabilitationssport genehmigen. Grundlage dafür ist die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining sowie die unterschiedlichen Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarungen auf Bundes- und Landesebene. Es ist auch möglich das Angebot als Selbstzahler wahrnehmen und sich die Kosten ggf. von der Versicherung erstatten zu lassen. Da Rehabilitationssport eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetz darstellt, besteht seitens Patienten sogar ein Rechtsanspruch auf die ergänzende Leistung. Bevor jedoch die Kostenträger den Rehabilitationssport genehmigen können, muss eine Verordnung (Muster 56) vorliegen, die den Bedarf, Umfang und Ziel der Maßnahme regelt. Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral.

Rehasport oder Funktionstraining?

Obwohl der Rehabilitationssport und das Funktionstraining viele Gemeinsamkeiten aufweisen, bestehen beim Ansatz und der Durchführung essentielle Unterschiede. Der Rehabilitationssport ist ganzheitlich orientiert und agiert unter Berücksichtigung des bio - psycho-sozialen Ansatzes. Das Funktionstraining hingegen betrachtet lediglich einzelne Funktionsverluste bestimmter Körperregionen und ist eher physisch orientiert.

Gemeinsamkeiten

Ziel ist Rehabilitation

Verbesserung und/oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit einzelner Organe/Körperteile        

ärztlich verordnet       

Gruppentraining         

regelmäßiges Trainieren        

Förderung sozialer Kontakte

Abrechenbare Leistung nach § 64 SGB IX

Qualitätskriterien nach Rahmenvereinbarung

Unterschiede

Rehabilitationssport

Ganzheitlich orientiert

Bio - psycho-sozialer Ansatz

Qualifikation der Gruppenleiter muss generell zusätzlich erworben werden

Dauer der Übungseinheit: mind. 45 Min.

Höherer Vergütungssatz

Motivation zum lebenslangen Sporttreiben

Rehasport-Gruppen in M-V werden in der Regel über uns angeboten.

Funktionstraining 

Betrachtungen der Funktionsverluste

eher physisch orientiert 

Dauer der Übungseinheit: mind. 15 Min.

Grundqualifikation als Physiotherapeut, Ergotherapeut oder Krankengymnast für die Gruppenleitung. Zusätzlich ist eine Weiterbildung im entsprechenden Indikationsfeld (Rheuma etc.) nötig.

Funktionstrainingsgruppen werden über die Rheumaliga M-V und weiteren Anbietern angeboten.

 

Plessentin, Dörte

Koordinatorin Rehabilitationssport

Rehasportgruppe - anerkannt und zertifiziert

Partner

Schweriner Rechenzentrum für Heilberufe GmbH

Schweriner Abrechenzentrum für Heilberufe

 
Deutsche Alzheimer Gesellschaft


Deutsche Alzheimer Gesellschaft Landesverband MV Selbsthilfe Demenz

 
Netzwerk Gerio

Geriatrie Netzwerk in Rostock

 
 
 

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