Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX ist ärztlich verordneter Sport, der in den Vereinsgruppen unserer Mitgliedsvereine ausgeführt wird. Unter ärztlicher Betreuung und Anleitung durch speziell geschulte Übungsleiter werden Ausdauer, Koordination, Flexibilität und Kraft mit sportlichen Mitteln und Spielen gefördert. Der Austausch mit Anderen und das Erleben der Gemeinschaft unterstützen und fördern den Rehabilitationsprozess. Rehabilitationssport stärkt die Eigenverantwortung für die Gesundheit, schafft Selbstvertrauen und hilft damit auch psychosoziale Krankheitsfolgen besser zu bewältigen. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit wird das Prinzip des lebenslangen Sporttreibens in unseren Vereinen angestrebt (Deutscher Behinderten-sportverband 2008).
Die Ziele des Rehabilitationssports und entsprechen den
allgemeinen Regelungen des SGB IX. Es geht vorrangig um die ergänzende Teilhabe
von Behinderten, von Behinderten Bedrohten und/oder chronisch kranken Personen
am Leben in der Gesellschaft. Diese Finalziel lässt in weitere Modalziele
untergliedern:
Einschätzung der eigenen körperlichen (neuen)
Leistungsfähigkeit
Schulung der Alltagsmotorik
Verbesserung der Koordination von Alltagsbewegungen
Förderung der Motivation zur Bewegungsaktivität
Förderung und Unterstützung von Eigenaktivitäten und –initiative
Individuelle Förderung jedes Teilnehmers
Berücksichtigung der persönlichen körperlichen, psychischen und sozialen Gegebenheiten und Voraussetzungen
Aufzeigen und Erlernen von Kompensationsmöglichkeiten
Verhinderung von möglichen Sekundärschäden
Verbesserung des Selbstwertgefühles und
Selbstwertbewusstseins
Hilfen zur Selbsthilfe
Vermitteln und Bewusstmachen von Erfolgserlebnissen im Sport
Beitrag zum Wohlbefinden und zur Gesundheit
Verbessern der Lebensqualität
Motivation zum lebenslangen Sporttreiben
Generell können alle Rehabilitationsträger den Rehabilitationssport genehmigen. Grundlage dafür ist die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining sowie die unterschiedlichen Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarungen auf Bundes- und Landesebene. Es ist auch möglich das Angebot als Selbstzahler wahrnehmen und sich die Kosten ggf. von der Versicherung erstatten zu lassen. Da Rehabilitationssport eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetz darstellt, besteht seitens Patienten sogar ein Rechtsanspruch auf die ergänzende Leistung. Bevor jedoch die Kostenträger den Rehabilitationssport genehmigen können, muss eine Verordnung (Muster 56) vorliegen, die den Bedarf, Umfang und Ziel der Maßnahme regelt. Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral.
Obwohl der Rehabilitationssport und das Funktionstraining viele Gemeinsamkeiten aufweisen, bestehen beim Ansatz und der Durchführung essentielle Unterschiede. Der Rehabilitationssport ist ganzheitlich orientiert und agiert unter Berücksichtigung des bio - psycho-sozialen Ansatzes. Das Funktionstraining hingegen betrachtet lediglich einzelne Funktionsverluste bestimmter Körperregionen und ist eher physisch orientiert.
Ziel ist Rehabilitation
Verbesserung und/oder
Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit einzelner Organe/Körperteile
ärztlich verordnet
Gruppentraining
regelmäßiges Trainieren
Förderung sozialer Kontakte
Abrechenbare Leistung nach § 64 SGB IX
Qualitätskriterien nach Rahmenvereinbarung
Rehabilitationssport
Ganzheitlich orientiert
Bio - psycho-sozialer Ansatz
Qualifikation der Gruppenleiter muss generell zusätzlich erworben werden
Dauer der Übungseinheit: mind. 45 Min.
Höherer Vergütungssatz
Motivation zum lebenslangen
Sporttreiben
Rehasport-Gruppen in M-V werden in der Regel über uns angeboten.
Funktionstraining
Betrachtungen der Funktionsverluste
eher physisch orientiert
Dauer der Übungseinheit: mind. 15
Min.
Grundqualifikation als Physiotherapeut, Ergotherapeut oder Krankengymnast für die Gruppenleitung. Zusätzlich ist eine Weiterbildung im entsprechenden Indikationsfeld (Rheuma etc.) nötig.
Funktionstrainingsgruppen werden über die Rheumaliga M-V und weiteren Anbietern angeboten.
Koordinatorin Rehabilitationssport
Kopernikusstr. 17a
18057 Rostock
0381 - 808 77 050
(0159) 04 21 61 91
(0381) 72 17 53
doerte.plessentin@vbrs-mv.de