

Infos für Anbieter*innen im Funktionstraining
Wer kann die Übungsleitung übernehmen?
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Ab dem ​1.8.24 gelten folgende Qualifikationsanforderungen für die Übungsleiter*innen von Funktionstrainingsgruppen:
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​z.B. Physio- Ergotherapeut*innen:
notwendige Zusatzausbildung:
15 Lehreinheiten Basislehrgang Funktionstraining
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z.B. Übungsleiter*innen mit der Lizenz B Rehabilitationssport Orthopädie/ Gymnastikleher*innen:
notwendige Zusatzatzausbildung:
15 Lehreinheiten Basislehrgang Funktionstraining
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15 Lehreinheiten, den Gesundheitssport betreffend (Einzelfallprüfung)
Hier geht es zur tabellarischen Übersicht Qualifikationsanforderungen der Übungsleitung im Funktionstraining:​​
Was erhalte ich als Qualifikationsnachweis?
Mit Einreichung der erforderlichen Unterlagen
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Vorqualifikation
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Teilnahme Basislehrgang
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15 bzw.30 Lehreinheiten
wird eine Bescheinigung zur Leitung von Funktionstrainingsgruppen ausgestellt.
zur Gültigkeit:
Die Bescheinigung ist zum Zeitpunkt der Anerekennung 4 Jahre gültig.
zur Verlängerung:
Mit der Einreichung von 10 Lehreinheiten kann für weitere 4 Jahre verlängert werden.​​​
Wann findet der entsprechende Basislehrgang statt?
​​Der nächste Lehrgang ist noch in Planung...
Bei Interesse bitte melden.
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Fakten zum Funktionstraining:
zum Leistungsumfang:
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​Wassergymnastik mindestens 20 Minuten​
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Trockengymnastik mindestens 30 Minuten
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Leistungsumfang Krankenkassen entsprechend des Verordnungsvordruckes M56:
In der Regel werden 1-2 Einheiten in der Woche für 12 Monate verordnet.
Bei schweren u/ o chronischen Beeinträchtigungen, z.B. bei Vorliegen von Erkrankungen aus dem rheumathischen Formenkreis, kann der Verordnungszeitraum 24 Monate betragen.
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Leistungsumfang der Rentenversicherungen entsprechend des Verordnungsvordruckes G0850:
In der Regel werden 1-2 Einheiten in der Woche für 6 Monate verordnet.
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zur Abrechnung:
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Die Abrechnung geschieht ähnlich der des Rehabilitationssports, welche unter Pkt.6.6. beschrieben ist.
Es kann in Papierformat oder aber digital abgerechnet werden, ggf. mit der bereits genutzten Abrechnungssoftware.
Bei den Rentenversicherungen müssen die Abrechnungsunterlagen (Teilnahmebestätigungen, Antrag bzw. Kostenzusage) postalisch versendet werden.
zur Sportunfallversicherung für Nicht-Mitgieder:
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Alle Teilnehmer*innen im Funktionstraining ohne nachweisliche Vereinsmitgliedschaft, brauchen entsprechned der Rahmenvereinbarung einen Sportunfallversicherungsschutz.​
Eine Option ist die Erweiterung des ggf. bestehenden VBRS- ARAG Gruppenvertrages...
zum Übungsraum/ maximale Gruppengröße:
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Maximal können 15 Teilnehmer*innen an einer Übungseinheit im Funktionstraining teilnehmen, wenn die festgelegte Trainingsfläche mit 5qm pro Person zur Verfügung steht. Im Wasser müssen 3qm Trainingsfläche pro Teilnehmer*in verfügbar sein.
Ebenso kann eine geeignete Fläche im Freien genutzt werden, wenn eine Schlechtwetter-Ausweichmöglichkeit vorgehalten werden kann.
Übungen an technischen Geräten? Nein!
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Entsprechend der Rahmenvereinbarung unter Leistungsumfang/ Leistungsausschlüsse sind, wie auch im Rehabilitationssport, Übungen an technischen Geräten ausgeschlossen.
zu den Unterlagen für die Funktionstrainingsgruppe:
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Beratungsprotokoll: jeder Teilnehmende muss 1x im Vorfeld unterschreiben
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Anwesenheitsliste: für jede Gruppe muss 1 Liste geführt werden
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Teilnahmebestätigung: jede Teilnehmer*in muss für die Anwesenheit unterschreiben
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zu den Regelungen im Funktionstraining:
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Die Regelungen finden sich sowohl in der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining, als auch in den Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarungen der Kostenträger​:
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