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Para Dressursport

Sattelkammer

Der Para Dressursport für Reiter*innen mit Behinderung ist bereits seit Atlanta 1996 eine paralympische Disziplin. Die weltweite Entwicklung ist nahezu phänomenal. Wurde bis Sydney im Jahr 2000 ausschließlich auf zugelosten Fremdpferden des Gastgeberlandes gestartet, gehen die Reiter*innen seit Athen 2004 auf ihren eigenen Pferden ins Viereck. Hierdurch ist das Niveau der reiterlichen Leistungen, aber auch die Qualität der Pferde immens gestiegen. Im Jahre 2006 ist der Para-Equestrian-Sport offiziell als achte Disziplin von der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) aufgenommen worden und steht hiermit gleichberechtigt zu allen anderen Pferdesportdisziplinen. 2010 wurde zum ersten Mal in der Geschichte eine gemeinsame Weltmeisterschaft mit allen acht Disziplinen im amerikanischen Lexington/Kentucky ausgerichtet. Damit ist der Pferdesport für sämtliche Sportarten „Vordenker“ und „Vorreiter“ für die Integration des Behindertensports.  

Bei der Beurteilung der Leistungen in allen Grades wird sehr viel Wert auf das korrekte Reiten, die Linienführung, die Einwirkung des Reiters, die Losgelassenheit des Pferdes etc. gelegt. In den Küren ist es in allen Startklassen möglich, höhere Dressurlektionen zu zeigen. Allerdings gibt es aus Sicherheitsgründen bestimmte Einschränkungen (z.B. darf eine Grade II Reiter*in keine Galopppirouetten reiten, während Trabtraversalen etc. erlaubt sind). Anhand dessen, wie das Pferd geht, kann jeder die Einwirkung des Reiters erkennen und beurteilen. Man wird sich wundern, wie schnell sich jedes Pferd auf die „andere Art der Hilfengebung“ einstellen kann und will. Hier ist danach gefragt, das Pferd nicht mit Kraft zu reiten sondern mit Know-how. Jeder von uns kennt seine Einschränkungen und hat gelernt, dem Pferd trotzdem mitzuteilen, was man vom ihm will.

Reitsport

Ähnlich wie in Rollstuhlsportarten (z.B. Rollstuhlbasketball) gibt es auch im Handicap-Reiten eine Einteilung der Reiter*in aufgrund der Schwere der Behinderung in sogenannte "Grades". Hiermit soll sichergestellt werden, dass "vergleichbare" Einschränkungen zu "vergleichbaren" Leistungen führen. Für jedes Grade existieren eigene Aufgaben.  

Im Grad I starten die am schwersten behinderten Reiter*innen. Die Athlet*innen sind hauptsächlich Rollstuhlbenutzer*innen, entweder mit geringer Rumpfbalance oder mit begrenzter Arm- und Beinfunktion. Athlet*innen mit fehlender Rumpfbalance aber guten Armfunktionen sind auch in dieser Klasse startberechtigt. Geritten werden Prüfungen mit Schritt- und teilweise Trabsequenzen.  

Im Grade II starten oft Rollstuhlbenutzer*innen mit starken Einschränkungen der Beinfunktionen und/oder der Rumpfbalance, aber mit guten bis leicht behinderten Armfunktionen. Athlet*innen ohne Bewegungsfunktionen eines Armes und eines Beines sind auch in dieser Klasse startberechtigt. Die Prüfungen bestehen aus Schritt- und Trabsequenzen und wahlweise in der Kür mit bestimmten Galopplektionen.   

Grade III ist die in Deutschland am stärksten vertretene Wettkampfklasse. Die Athlet*innen können in der Regel ohne Unterstützung gehen. Sie haben Behinderungen entweder an einem Arm und einem Bein, mäßige Behinderungen in beiden Armen und beiden Beinen oder schwere Behinderungen der Arme. Athlet*innen, die als B1 (blind) klassifiziert sind, können auch in dieser Klasse starten, ebenso solche, die einseitig hoch beinamputiert sind. Die Prüfungen bestehen aus Schritt-, Trab- und Galoppsequenzen. Die Anforderungen entsprechen vergleichbar der Klasse A bis L im Regelsport.   

Grade IV Reiter*innen müssen Aufgaben vergleichbar zur Dressur der Klassen L bis M im Regelsport auf „Normalturnieren“ absolvieren. Die Athlet*innen haben Behinderungen nur in einer oder zwei Gliedmaßen oder Einschränkungen der Sehfähigkeit. Die Prüfungen bestehen aus Schritt-, Trab- und Galoppsequenzen, wobei die Kür annähernd alle vorstellbaren Dressurlektionen enthalten kann, wie z.B. Serienwechsel etc.

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