Para Sportschießen
Seit 1976 ist das Schießen bei den Weltspielen im Para Sport vertreten und wird nach den Regeln des Internationalen Schießsport-Verbandes (ISSF) ausgeübt. Seit 1988 werden die Paralympics zeitnah zu den Olympischen Spielen ausgetragen. Die paralympischen Disziplinen werden mit Luftdruck- und Kleinkalibersportwaffen geschossen. Insgesamt gibt es acht verschiedene Gewehr- und vier Pistolendisziplinen, die teilweise in offenen Klassen angeboten werden. Die Wettbewerbe bei den Paralympics sind für alle Athlet*innen mit einer physischen Behinderung offen, mit Ausnahme der blinden und sehbehinderten Schützen*in. In Deutschland wird der Schießsport für Menschen mit Behinderung vom Deutschen Behinderten-Sportverband (DBS) bzw. dem Deutschen Rollstuhl-Sportverband (DRS) organisiert. Es werden Landes- und Deutsche Meisterschaften ausge-tragen. Startberechtigt sind Sportschützen der Schützenvereine des Deutschen Schützenbundes, sofern diese dem jeweiligen Landesverband im Behindertensportbereich (DBS/DRS) angehören.
Alle Sportler*innen schießen auf eine Zielscheibe, die in zehn konzentrische Ringe aufgeteilt ist. Ein Treffer in der Mitte zählt zehn Ringe, ein Treffer im Randbereich einen Ring. Im Finale ist die Scheibe in noch mehr Ringe unterteilt, so dass die höchste Ringzahl 10,9 Ringe beträgt. Auf diese Weise sollen Gleichstände nach Möglichkeit vermieden werden. Das wettbewerbsmäßige Para Sportschießen unterscheidet sich je nach Waffe, Distanz, Durchmesser der Scheibe, Schussposition, Schussanzahl und Zeitlimit. Gewonnen hat derjenige, der am Ende des Wettkampfes die meisten Ringe erzielt hat. Dabei werden die Ringe aus der Finalrunde zu den Zählern aus der Qualifikation addiert.
Sportschütze*in mit Behinderungen können an lokalen, inklusiven Wettkämpfen im Einzel oder der Mannschaft teilnehmen. Ebenso werden Deutsche Meisterschaften, Europa- und Weltmeisterschaften ausgetragen. Ein Highlight sind alle vier Jahre die Paralympics, bei denen Para Sportschießen vertreten ist.
Waffenarten sind Luftgewehr , Luftpistole , Sportpistole , Freie Pistole , mehrschüssige LP.
Rollstuhlsport:
· Disziplinen: Vom Rollstuhl aus kann in verschiedenen Disziplinen
geschossen werden: Pistolen: Luftpistole, Kleinkaliber Standardpistole
und Freie Pistole Gewehre: Dreistellungswettbewerb (liegend,
stehend, kniend) mit Luftgewehr, Kleinkaliber Standardgewehr bis
5,5kg und Kleinkaliber Freie Waffe bis 7,5kg.
· Regeln : Sportschießen wird nach den Regeln des Internationalen
Sportschieß-Verbandes ausgeübt. Die behinderungsbedingten
Regeländerungen unterliegen dem Regelwerk des International
Paralympic Comittee (IPC) und des International Shooting Comittee
for Disabled (ISCD).
· Sportgeräte : Es kann im Alltagsrollstuhl mit der gleichen Ausrüstung
geschossen werden. Man benötigt eine Sportwaffe, Munition und
Zielscheiben. Die Ausrüstung kann meist von den Schützenvereinen
ausgeliehen werden. Zum Ausgleich motorischer Behinderungen sind
Hilfsmittel zugelassen, beispielsweise ein federgelagerter Ständer für
Schützen mit Einschränkungen in den Armen. Rollstuhlfahrer können
sowohl von ihrem Rollstuhl aus schießen - das entspricht dem
stehenden Anschlag oder im Liegen. Zum Verlassen und Einsteigen in
den Rollstuhl ist Hilfestellung durch Dritte zulässig.
Das Klassifizierungssystem macht es möglich, dass sich Athlet*innen mit unterschiedlichen Behinderungen in einem gemeinsamen Wettkampf vergleichen. Um die Wettkämpfe vergleichbar zu machen, gibt es zwei Klassen: Schießen im Stehen und Schießen im Sitzen vom Rollstuhl aus. Bei Einschränkung der Arm- und Fingerfunktionen hilft ein spezieller Schießständer.
Klassifizierung und Klassenübersicht:
Grundsätzlich muss ein*e Athlet*in eine bescheinigte körperliche Behinderung aufweisen, um in der Abteilung Para Sportschießen des Deutschen Behindertensport-verbandes (DBS) schießen zu können.
AB-Klasse : In dieser Klasse ist der Gebrauch von jeglichen erlaubten Hilfsmitteln zulässig, womit Sportler*innen den Sport möglichst unterstützt ausführen können.
SH-Klassen : Um den leistungsorientierten Sportler*innen die Möglichkeit zu geben, im direkten Vergleich mit ähnlich betroffenen Sportler*innen zu schießen, ist die Differenzierung der individuellen Sportler*innen in sogenannte Startklassen (SH-Klassen) nötig. Dazu ist eine Klassifizierung nötig, um zunächst das Mindestmaß an Behinderung festzustellen und daraufhin die gerechte Klasse für die Sportler*innen zu ermitteln:
· SH1 : Schützen mit voll funktionsfähigen Armen
(Pistole= Schussarm, Gewehr= Schuss- u. Stützarm)
· SH2 : Schützen mit Funktionseinschränkung einer
oder beider Arme (gilt nur für Gewehrschützen)
· A : gute Rumpfkontrolle= keine Rückenlehne während
des Schusses erlaubt
· B : abgeschwächte Rumpfkontrolle= niedrige Rücken-
lehne erlaubt
· C : schlechte Rumpfkontrolle= hohe Rückenlehne
erlaubt
· a : eingeschränkte Kraft- und Koordination der
Schießfunktion= weiche Feder
· b : schlechte Kraft- und Koordination der Schieß-
funktion= harte Feder
Pistole:
· SH1A
· SH1B
· SH1C
Gewehr:
· SH1Aa, SH1Ab
· SH1Ba, SH1Bb
· SH1Ca, Sh1Cb
· SH2Aa, SH2Ab
· SH2Ba, SH2Bb
· SH2Ca, SH2Cb
Nationale Klassifizierung : Die Klassifizierung der Sportler*innen auf nationaler Ebene wird durch nationale Klassifizierer*innen durchgeführt, welche aus einem Team aus Ärzt*innen und Physiotherapeut*innen bestehen. Durch die Klassifizierung werden die Sportler*innen in eine Schadensklasse eingeteilt. Je nach Grad und Ausmaß der Behinderung wird der Gebrauch von reglementierten Hilfsmitteln je Klasse gestattet, um die Sportler*innen zu unterstützen, ohne sie zu bevor- oder zu benachteiligen.
Somit ist die Klassifizierung unbedingt notwendig, um, unter Berücksichtigung der individuellen Beeinträchtigung der Sportler*innen einen fairen und gerechten Wettkampf im Vergleich mit ähnlich beeinträchtigten Sportler*innen stattfinden zu lassen.