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Rehasportanbieter*in werden!
Die Schritt für Schritt Anleitung...

Was ist Rehasport überhaupt?

Rehasport kommt grundsätzlich für alle Menschen in Frage, die sich psychisch oder physisch krank fühlen.

Alle Ärzt*innen können Rehasport verordnen.

Gemeinsam, in einer Gruppe mit max. 15 Teilnehmer*innen, wird mittels freudbetonter Spiel- und Sportübungen ihr Krankheitserleben positiv beeinflusst.

Qualifizierte Übungsleiter*innen führen Sie durch eine mindestens 45-minütige Sporteinheit, indoor oder outdoor, im Wasser oder im trockenen Bereich.

Schritt 1: Vorplanung

Hier geht es zum übersichtlichen Schritt für Schritt Leitfaden! 

Diesen gibt es für Sportvereine und andere geeignete Institutionen.

Schritt 1: Vorplanung

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Übungsleiter*in

Um ärztlich verordneten Rehabilitationssport anbieten und abrechnen zu können, muss eine qualifizierte Übungsleitung, auf Grundlage der Qualifikationsgrundlage der BAR 2020, vorliegen: Übungsleiter*in Rehasport Lizenz B

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Übungsraum

Maximal können 15 Teilnehmer*innen an einer Rehasportstunde teilnehmen, wenn die festgelegte Trainingsfläche (5qm/Pers.) zur Verfügung steht. Im Wasser müssen 3qm Trainingsfläche pro Teilnehmer*in verfügbar sein.
Ebenso kann eine geeignete Fläche im Freien genutzt werden, wenn eine  Schlechtwetter-Ausweichmöglichkeit vorgehalten werden kann.

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Institutionskennzeichen (IK)

Außerdem brauchen Sie, um die Gruppen abrechnen zu können, ein Institutionskennzeichen, auch IK genannt. Auch wenn Sie z.B. als Physiotherapie bereits ein IK haben, müssen Sie ein IK extra für die Abrechnung von Rehasportleistungen beantragen. Das IK ist eine neunstellige Ziffernfolge, hinter denen sich ein Datensatz verbirgt, auf dessen Grundlage der Zahlungsverkehr mit den Leistungserbringern abgewickelt wird. Die ARGE IK (Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen) vergibt und pflegt die IKs. Es ist sowohl in jedem Schriftverkehr mit den Kostenträgern, als auch bei der Beantragung von Rehasportangeboten auf dem Formblatt AN anzugeben. Diese werden dann durch uns, den VBRS M-V e.V., den Kostenträgern mitgeteilt.

Das IK erhalten Sie ca. 2 Wochen nach der Beantragung.

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ärztliche Betreuung

Um ärztlich verordneten Rehasport durchführen zu können, muss entsprechend der Qualitätssicherung eine medizinische Betreuung vorliegen. Der kooperierende Ärzt*in berät bedarfsabhängig den Übungsleitenden. Die erste Ansprechperson für die Teilnehmenden bleiben weiterhin die behandelnden Ärzt*innen.  Die Angabe der medizinischen Betreuung erfolgt auf dem Formblatt M.

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Sportunfallversicherung für Nicht-Mitgieder

Alle Rehasportteilnehmenden ohne nachweisliche Vereinsmitgliedschaft, brauchen einen Sportunfallversicherungsschutz.

Bei allen Vereinen mit LSB-Mitgliedschaft, die vor 2007 gegründet worden sind, könnte die Versicherung schon bestehen. Dies muss bei der ARAG in Erfahrung gebracht werden. Alle Vereine mit LSB-Mitgliedschaft, die diese Versicherung nicht vorliegen haben, müssen alle Teilnehmenden ohne Vereinsmitgliedschaft bei der Versicherung angeben.

Alle Nicht-Vereine müssen alle Rehasportteilnehmenden bei der Versicherung angeben, da keine LSB-Mitgliedschaft besteht.

Diese Versicherung kann beispielsweise über unseren ARAG-Gruppenvertrag laufen. Es ist auch möglich, diese Versicherung an eine bestehende Versicherung anzukoppeln...

Letzlich muss uns eine Sportunfallversicherung für Nichtmitglieder im Rehasport nachgewiesen werden!

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Abrechnung

Im Vorfeld muss jeder Rehasportleistungserbringer für sich entscheiden, wie er die Rehasportleistungen abrechnen möchte.

Die Abrechnungsmodalitäten der einzelnen Kostenträger sind in den Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarungen niedergeschrieben. Mögliche Wege der Abrechnung sind:

​

1. Nutzung eines Rechenzentrums: Hier schließen Sie einen Vertrag mit einem Abrechenzentrum ab. Die Kosten hierfür

sind ca. 3-5% der Abrechnungssumme. Möglich ist hier die digitale Abrechnung: hier unterschreiben die

Teilnehmer*innen digital. Die Berechnung findet anhand des Programmes statt, entweder müssen die

Vergütungssätze eingepflegt werden oder die Software stellt diese immer aktuell bereit. Die Einreichung findet

dann per Mausklick statt, das Rechenzentrum checkt die Einreichung und verteilt diese dann entsprechend zu den Kostenträgern. Nur die Original-Verordnungen müssen Sie zur Erstabrechnung noch postalisch versenden.

​

2. Kooperationspartner: Wenn Sie nicht selbst abrechnen wollen, können Sie diese einem Kooperationspartner,

z.B. einem bestehenden Rehasport-Leistungsanbieter übergeben.

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3. Sie können die Abrechnung auch direkt mit den Kostenträgern abwickeln. D.h. Sie senden die Daten zu den einzelnen Kostenträgern. Wenn Sie allerdings nicht über eine entsprechende Software verfügen, müssen Sie mit

einer pauschalen Digitalisierungsgebühr von ca. 5% rechnen.

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Ausnahme Rentenversicherungen: Bei den Rentenversicherungen (DRV Bund/ DRV Nord) muss die Abrechnung immer in Papierform, postalisch und direkt erfolgen. Sie können hier kein Rechenzentrum nutzen.

Eine Digitalisierungsgebühr wird nicht erhoben.

Vergütungssätze: Diese sind abhängig von der entsprechenden Positionsnummer, z.B. Wasser-, Kinderangebote, allg. Rehasport, Rehasport für Schwerstbehinderte: siehe AN Formular Pkt. 13) und den Kostenträgern.

Sonderkonditionen als Mitglied des VBRS M-V e.V.

Profitieren Sie von den Sonderkonditionen mit unserem Kooperationspartner dem Rechenzentrum Noventi.

Schritt 2: Mitgliedschaft VBRS M-V e.V

Warum Mitglied werden?

Wir möchten als

Verein
Rehasportanbieter*in werden!

 

Um als Sportverein Rehasport anbieten zu können, muss ein Mitgliedschaft in unserem Verband vorliegen.

Dazu nutzen Sie bitte den Mitgliedsantrag und die Anlage 1.

 

Zusätzlich müssen folgende Nachweise eingereicht werden:

  • Nachweis Mitgliedschaft LSB

  • aktueller Auszug Vereinsregister

  • die gültige Satzung

  • einen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes

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Auch als Nicht- Sportverein können Sie Rehasportanbieter werden, wenn die Satzung entsprechend angepasst wird!

oder

Wir möchten als 

Nicht-Verein
Rehasportanbieter*n werden!

 

Auch als Nicht- Verein ist es möglich, Rehasportanbieter zu werden! Neben einer Mitgliedschaft, bei uns, als  Grundlage, muss aus den einzureichenden Konzepten  hervorgehen, dass sich die Einrichtung für die Durchführung eignet und eine sportliche Nachhaltigkeit gegeben ist.

Nachdem diese Unterlagen, gerne per mail, bei uns eingegangen sind, werden Sie von uns gecheckt. 
Ist alles ok,  senden wir Ihnen postalisch eine Urkunde zur Anerkennung als RehasportLeistungserbringer zu.
Um Rehasport anbieten und abrechnen zu können, müssen allerdins noch die Anerkennungsunterlagen für die Gruppen eingereicht werden!

Schritt 3: Anerkennung der Gruppen

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Einreichung Formblätter

Zu Beginn müssen 4 Formblätter eingereicht werden:

 

Formblatt E: die Erklärung vom Leistungsanbieter

 Formblatt M: die medizinische Betreuung

Formblatt AP: Angaben zur Ansprechperson

 Formblatt AN: Anerkennung einer Gruppe

Formblatt ÜL: 1 Formblatt pro aktiver Übungsleitung- dieses verbleibt beim Verein bzw. beim Rehasportanbietenden

Besonderheit: Herzsportgruppe bzw. Herzinsuffizienzgruppe!

Um eine Herzsportgruppe bzw. eine Herzinsuffizienzgruppe zu gründen, müssen einige Besonderheiten beachtet werden. Hier gelangen Sie zu den speziellen Formblättern, Infos und downloads:

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Einreichung
Sportunfallversicherung für Nicht- Mitglieder

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Für alle Rehasportteilnehmenden muss eine Sportunfallversicherung vorliegen und eingereicht werden. Ein Option ist der VBRS e.V. ARAG Gruppenvertrag.

Alle Unterlagen senden Sie gerne per mail an uns. 
Ist alles ok,  senden wir Ihnen für jede anerkannte und zertifizierte Rehasportgruppe ein Zertifikat.
Nun sind Sie berechtigt, Rehasport anzubieten und abzurechnen!

Geschafft!

Adresse:
VBRS M-V e.V.
Kopernikusstraße 17 A
18057 Rostock
Telefon:
0381 / 72 17 51
E-Mail:
kontakt@vbrs-mv.de
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Kontakt aufnehmen

Vielen Dank!

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