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Zusammen schwimmen

Häufig gestellte Fragen

Was ist Rehasport?

Rehasport kommt grundsätzlich für alle Menschen in Frage, die sich psychisch oder physisch krank fühlen.

Gemeinsam, in einer Gruppe mit max. 15 Teilnehmer*innen, wird mittels freudbetonter Spiel- und Sportübungen ihr Krankheitserleben positiv beeinflusst. Sie treffen Menschen, denen es ähnlich geht, und können sich austauschen.

Qualifizierte Übungsleiter*innen führen Sie durch eine mindestens 45-minütige Sporteinheit, indoor oder outdoor, im Wasser oder im trockenen Bereich.

Welche Sportarten werden angeboten?

Es werden vor allem folgende Inhalte, mit sehr vielfältigen Ausprägungen, angeboten… Gymnastik z.B. mit Entspannungselementen, Bewegungsspiele, Ausdauer und Kraftausdauerübungen, wie z.B. Walking oder Wassergymnastik/ Schwimmen Rehasport kann in Räumlichkeiten oder auf geeigneten Flächen in der Natur bzw. outdoor stattfinden.

Nicht möglich ist das Training an technischen Geräten- wie Beinpresse, Seilzug etc.!

Wer bietet Rehasport an?

Rehasport können Vereine, Physiotherapien, Fitnessstudios oder andere geeignete Institutionen anbieten, wenn sie, z.B. durch uns, den VBRS e.V. anerkannt und zertifiziert wurden. Damit ist ein einheitlich geregeltes Qualitätsniveau sichergestellt.

Alle aktuell anerkannten Anbieter lassen sich mit der Suchmaschine finden!

Wie komme ich zum Rehasport?

Sprechen Sie Ihre*n Haus- oder Fachärzt*in an! Wenn er/sie eine medizinische Notwendigkeit sieht, kann

eine Verordnung ausgestellt werden.

Suchen Sie sich eine Rehasportgruppe mit der Suchmaschine.

Nehmen Sie Kontakt zum Verein/Rehasportanbieter*in auf.

Lassen Sie dann Ihre Verordnung durch Ihre Krankenkasse genehmigen- am besten gehen Sie direkt dorthin oder

Sie faxen oder senden Ihren Antrag postalisch.

Bei der AOK Nordost müssen Sie die Verordnung nicht mehr genehmigen lassen! Hier können Sie mit Ihrer Verordnung direkt in die Sportgruppe gehen und  starten!

Wieviel Übungseinheiten können verordnet werden?

 

Der Umfang von Rehabilitationssport ist in der Rahmenvereinbarung festgelegt.

Als Richtwert sind folgende Leistungsumfänge definiert: 

Regelfall: 50 Übungseinheiten / 18 Monate.

Bei besonderer Schwere der Erkrankung, psychische Erkrankungen, Diabetes, Demenz, etc.

-siehe M56- : 120 Übungseinheiten/ 36 Monate

Herzsport: 90 Übungseinheiten/ 24 Monate.

Muss ich meine Verordnung  genehmigen lassen?

 

Haben Sie Ihre Verordnung, das Formular M56, von d. Haus- bzw. Fachärzt*in erhalten, dann müssen Sie diese in den meisten Fällen bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Entweder direkt vor Ort oder postalisch bzw. per Fax, um sie genehmigen zu lassen. Erst dann sind die Leistungen für den Anbieter abrechenbar.

Ausnahme: Sollten Sie bei der AOK Nordost versichert sein, so müssen Sie keine Genehmigung mehr einholen!

Sollten Sie im Anschluss einer REHA eine Verordnung bekommen haben- das Muster G0850- so übernehmen die Rentenversicherungen die Kosten, die Verordnung ist hier automatisch genehmigt!

Verordnung nach Reha-Aufenthalt...?

 

Wenn Ihnen im Anschluss an Ihre medizinische Rehabilitation eine Verordnung- G0850- ausgehändigt wurde, sind die Leistungen bereits durch die Rentenversicherungen - DRV Nord oder DRV Bund- genehmigt. Sie können sich auf die Suche nach einer geeigneten Gruppe begeben und müssen innerhalb von 3 Monaten starten. In der Regel können Sie mit dieser Verordnung 6 Monate Rehasport betreiben. Alle anerkannten Leistungsanbieter*innen, die Sie beim "Rehasportgruppenfinder" finden- können auch diese Verordnung abrechnen.

Entstehen mir Kosten?

 

Innerhalb des ärztlich verordneten Rehasports darf es für Sie keine verpflichtenden Kosten in Form von Mitgliedschaften oder Zuzahlungen geben. Die Vergütung ist zwischen d. Leistungsanbieter*in und dem Kostenträger vertraglich geregelt. Jedoch ist das Ziel des Rehasportes, alle Teilnehmenden an das lebenslange Sporttreiben heranzuführen. So kann auch während des Verordnungszeitraumes von Ihnen auf freiwilliger Basis ein Beitrag gezahlt werden. In diesem Fall können Sie Zusatzleistungen Ihres Anbieters nutzen und ggf. die Vereinsarbeit unterstützen!

Die Vereinsmitgliedschaft kann beispielsweise als ALG 2ler*in, Sozialhilfeempfänger*in oder Sozialgeldempfänger*in beim Jobcenter beantragt werden.

Ich bin privat versichert...?

 

Ob Sie Rehasportleistungen erstattet bekommen, das hängt von Ihrem vertraglich geregelten Tarif ab. Bitte klären Sie das mit Ihrer Krankenversicherung. Wenn dies der Fall ist, wird Ihnen Ihre Versicherung die Konditionen nennen -Vergütungssatz pro Rehasportstunde/Anzahl der Einheiten-. Auf dieser Grundlage kann der Rehasportanbieter einen Vertrag mit Ihnen schließen. Sie zahlen dann den entsprechenden Betrag an den Anbietenden und erhalten, nach Beendigung der Rehasportmaßnahme und mit Einreichung der entsprechenden Dokumentation vom Rehasportanbieter, das Geld von Ihrer Versicherung zurück.

Ich bin Beihilfe versichert...?

 

Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenversicherungssystem für Beamte, Richter und Soldaten. Hier ist die Übernahme von Rehasport geregelt. Anschließend läuft es wie mit der privaten Krankenversicherung.

Anbieterwechsel möglich?

 

Aus den unterschiedlichsten Gründen kann es sein, dass Sie innerhalb Ihrer laufenden Verordnung den Rehasportanbieter wechseln möchten. Das ist möglich. Dafür brauchen Sie von Ihrem bisherigen Anbieter zum Einen einen Nachweis, wieviele Einheiten dort bereits umgesetzt wurden, zum Anderen brauchen Sie eine Kopie Ihrer Verordnung. Diese beiden Unterlagen geben Sie Ihrem neuen Anbieter und Sie können die restlichen Einheiten dort durchführen.

Verordnung abgelaufen- was tun...?

 

Die Verordnung ist entweder abgelaufen, wenn Sie die Einheiten aufgebraucht haben oder wenn Ihr Genehmigungszeitraum endet. Nun heißt es, "am Ball bleiben"! Schließen Sie sich am Besten einer Sport-/Trainingsgruppe in Ihrem bzw. einem

Verein etc. an.

Sollte allerdings  ein weiterer Bedarf am Rehasport festgestellt werden, so kann Ihr*e behandelnde*r Ärzt*in eine Folgeverordnung ausstellen. Diese muss dann wieder im Vorfeld von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

Wenn Sie bei der AOK Nordost versichert sind, muss auch für Folgeverordnungen, wenn dies entsprechend auf dem Verordnungsvordruck angegeben ist, keine Genehmigung eingeholt werden.

Wenn Sie  im Vorfeld über die Rentenversicherung Rehasport durchgeführt haben, also im Anschluss an eine medizinische REHA, so handelt es sich nicht um eine Folgeverordnung.

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